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Beantragung Reisepass
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Ausstellung eines Reisepasses für Erwachsene
Hier erhalten Sie Informationen zu den notwendigen Unterlagen für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses für Erwachsene. Bitte bringen Sie zur Antragstellung das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie alle notwendigen Unterlagen in Original und Kopie mit.
Ausstellung von Reisepässen (für Antragsteller über 18 Jahre)
Die Gültigkeitsdauer des deutschen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Anträge für Reisepässe können nur persönlich nach Terminvereinbarung im Vertretungsbüro gestellt werden.
Bei Antragstellung werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden und anschließend gleich wieder gelöscht werden.
Der Druck der Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer etwa vier bis sechs Wochen.
Benötigte Unterlagen
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (129 kb)
- zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
- Ihre Geburtsurkunde
- bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
- bisheriger Reisepass (Datenseite mit Bild)
- falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung (Was ist das?)
- falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
- falls zutreffend, Abmeldebestätigung von Ihrem innerdeutschen Wohnort, wenn ein solcher im Pass als Wohnsitz eingetragen ist
- falls zutreffend, Ihre deutsche Promotionsurkunde, wenn Sie Ihren Doktorgrad im Pass eingetragen haben möchten
- Erwachsene: 101,- € (zahlbar im Gegenwert von ca. 420 NIS)
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass bereits beim Vertretungsbüro oder der Botschaft in Tel Aviv erhalten haben, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen mitzubringen. Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen, Heiratsurkunden und Einbürgerungsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!
Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.
Reisepass für Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche (für Antragsteller unter 18 Jahre) müssen ebenfalls biometrische Pässe beantragt werden. Die Gebühr beträgt 68,50 EUR, zahlbar in NIS. Kinderreisepässe werden seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter genutzt werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Passanträge persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung gestellt werden müssen.
Eine Verlängerung von Ausweisen und Pässen jeder Art ist nicht mehr möglich.
Den bestehenden Pass/Kinderreisepass können Sie während der Bearbeitungszeit für Ihren neuen Reisepass behalten, wenn Sie dringend reisen müssen und der Pass noch gültig ist.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die unten genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Terminvereinbarung für eine Vorsprache nötig ist.
Benötigte Unterlagen
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (137kb)
- zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
- Geburtsurkunde
- bisheriger Reisepass/Kinderausweis (Datenseite mit Bild)
- Reisepässe beider Elternteile (Datenseite mit Bild)
- Heiratsurkunde der Eltern
- falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird
- falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
- falls zutreffend, Abmeldebestätigung aus Deutschland
Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass bereits beim Vertretungsbüro oder der Botschaft Tel Aviv erhalten haben, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen. Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!
Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.
Wohnortänderung im Pass
Anträge für Änderung Ihres Wohnortes in Ihrem Reisepass können nur persönlich nach Terminvereinbarung im Vertretungsbüro gestellt werden.
Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis im Original
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland
- Adressnachweis (z.B. Mietvertrag oder Wasser/Gas/Stromrechnung)
- Antrag auf Wohnortänderung (129kb)
Die Wohnortänderung im Reisepass ist kostenfrei.