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Nationale Visa

Visa, © GKSP/Canva.com
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Bereiten Sie Ihren Nationalen-Visumantrag in den folgenden drei Schritten vor
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Der Antrag kann ab 4 Monate vor der geplanten Einreise gestellt werden.
- Buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen.
- Bitte füllen Sie unbedingt einen Videxantrag für ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt aus.
- Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen.
Die passende Checkliste dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wichtiger Hinweis: Bitte übersenden Sie der Visastelle des deutschen Vertretungsbüro Ramallah unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Wir bitten Sie, die Antragsformulare vollständig auszufüllen und alle geforderten Unterlagen (siehe die untenstehende entsprechende Checklisten) bei Visabeantragung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass über Ihren Antrag unmittelbar nach Beantragung anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen entschieden wird. Spätere Nachreichungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.
Rückgabe des Passes
Sobald über Ihr Visum entschieden wurde, erhalten Sie einen Anruf des Vertretungsbüros. Sie erhalten dann Informationen über die Abholung Ihres Reisepasses.
Wir benötigen zusätzlich ein Ausweisdokument von Ihnen, um den Pass ausgeben zu können.
Falls Sie Ihr Visum nicht persönlich abholen können, muss die abholende Person eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht dabei haben.
Dazu füllen Sie bitte folgende Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit
Vollmacht (20KB)
Gute Reise! Wichtige Hinweise für Visuminhaber
Bitte prüfen Sie Ihr Visum direkt nach Erhalt auf korrekte Angaben. Fehler melden Sie uns umgehend, damit wir ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum enthält Ihren Namen, Ihre Passnummer, Ihre Foto, die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer.
Sehr wichtig: Nach Ihrer Einreise nach Deutschland melden Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt an und vereinbaren einen Termin bei der Ausländerbehörde.
Mit dem Einreisevisum können Sie sich bis zu drei Monate im Schengen-Raum frei bewegen.