Einrichtung eines Sperrkontos:
Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. In Ramallah bieten nach dem aktuellen Kenntnisstand des deutschen Vertretungsbüros keine Banken oder Kreditinstitute ein Sperrkonto an, das die Vorgaben des deutschen Visumverfahrens erfüllt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Im Jahr 2025 ist für den Lebensunterhalt für ein Studienvisum ein Betrag von 992 EUR pro Monat nachzuweisen.
Für andere Aufenthaltszwecke wie Chancenkarte oder Sprachkurs ist der Betrag von 1091 EUR pro Monat nachzuweisen.