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Nationale Visa
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Antrag vorbereiten
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:
- Bitte füllen Sie unbedingt einen Videxantrag für ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt aus.
- Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen.
Die passende Checkliste finden Sie hier:
zu den Checklisten
Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. - Buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen.
Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Wir bitten Sie, die Antragsformulare vollständig auszufüllen und alle geforderten Unterlagen (siehe entsprechende Checklisten) bei Visabeantragung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass über Ihren Antrag unmittelbar nach Beantragung anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen entschieden wird. Spätere Nachreichungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.
Rückgabe des Passes
Sobald über Ihr Visum entschieden wurde erhalten Sie einen Anruf des Vertretungsbüros. Sie können Ihr Visum dann immer dienstags bis donnerstags um 14.00 Uhr abholen.
Wir benötigen zusätzlich ein Ausweisdokument von Ihnen, um den Pass ausgeben zu können.
Falls Sie Ihr Visum nicht persönlich abholen können, muss die abholende Person eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht dabei haben.
Dazu füllen Sie bitte folgende Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit
Vollmacht (20KB)
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie drei Monate innerhalb des Schengen-Raums reisen.