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Visa und Einreise

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Aufgrund des anhaltenden Konflikts können in der Visastelle des Vertretungsbüros Ramallah weiterhin keine Anträge für Schengenvisa entgegengenommen werden.
Die Zuständigkeit für die Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Schengenvisa von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Palästinensischen Gebieten wurde auf die Botschaften Amman (für Antragsteller aus dem Westjordanland und Ost-Jerusalem) und Kairo (für Antragsteller aus Gaza) erweitert. Weitere Informationen finden Sie auf den Homepages der jeweiligen Auslandsvertretungen unter www.amman.diplo.de bzw. www.kairo.diplo.de.

Anträge auf Langzeitvisa (Familiennachzug, Studium, etc.) können wieder beim Vertretungsbüro in Ramallah gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter www.ramallah.diplo.de/termine. Termine, die bereits in Amman oder Tel Aviv vereinbart worden sind, behalten ihre Gültigkeit, Sie können dort weiterhin Ihren Antrag stellen. Anträge, die in Amman oder Tel Aviv gestellt wurden, werden dort weiter bearbeitet. Sie erhalten von dort Mitteilung über den Abschluss des Verfahrens.

Weitere Informationen finden Sie auf den Homepages der jeweiligen Auslandsvertretungen.

Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild Arrival
Einreise nach Deutschland© dpa

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Palästinenser ein Visum.
Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Möchten Sie also nur für kurze Zeit nach Deutschland, z.B. als Tourist? Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt, z.B. für ein Studium? Hilfe bei der Frage, was für ein Visum für Sie das richtige ist, erhalten Sie durch den Visanavigator!

Bitte wählen Sie zunächst aus, welche Dauer Ihr geplanter Aufenthalt hat und prüfen Sie dann die vorzulegenden Unterlagen:

Kurzfristiger Aufenthalt (maximal 90 Tage, z.B. Tourismus oder Geschäftsreisen)

Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage, z.B. für Studium, Arbeit oder Familiennachzug)

FAQ / Häufige Fragen zu Visa und Einreise

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