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Schengen-Visa

Ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums liegt mit einem Bleistift auf einem Tisch vor einer EU-Flagge.

Antrag Schengen-Visum, © dpa

Artikel

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. Wir sind für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:

  • Füllen Sie bitte das Videx- Antragsformular am PC aus. Das ausgefüllte und ausgedruckte Formular können Sie dann bei Antragstellung elektronisch einlesen lassen. Bitte nutzen Sie dieses Formular auch, wenn Sie ein Schengenvisum beantragen möchten, mit dem Sie mehrfach reisen können.
    Videx Anträge können schneller bearbeitet werden.
  • NEU! Vereinbaren Sie einen Termin zur Antragsabgabe mit unserem externen Dienstleister VFS global, z.B. über dessen Internetseite. Dort finden Sie auch die vorzulegenden Unterlagen auf Checklisten für verschiedene Aufenthaltszwecke. Stellen Sie bitte anhand dieser Checklisten die begleitenden Antragsunterlagen zusammen.
    Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei unserem Dienstleister VFS Global im Schengen Visa Application Centre (VAC), 2nd Floor, Wall St Building, Al Maahed St, Al Masyoun, Ramallah. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.
Wir bitten Sie, die Antragsformulare vollständig auszufüllen und alle geforderten Unterlagen (siehe entsprechende Checklisten auf der Webseite von VFS) bei Visabeantragung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass über Ihren Antrag unmittelbar nach Beantragung anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen entschieden wird. Spätere Nachreichungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Welche Voraussetzungen dies sind, können Sie hier nachlesen. In der Regel dauert das 14 Tage. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Pass über unseren externen Dienstleister VFS Global zurück.
Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Der Vertreter soll bei Vorsprache bei VFS Global eine schriftliche Vollmacht seitens des Passinhabers vorlegen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Schengen Visum
Schengen Visum © colourbox

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.)

FAQ

Die häufigsten Fragen beantworten wir hier.

Weitere Informationen

Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

Datenschutz im Visumverfahren

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