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Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

09.03.2021 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Ausstellung eines Reisepasses für Erwachsene

Hier erhalten Sie Informationen zu den notwendigen Unterlagen für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses für Erwachsene. Bitte bringen Sie zur Antragstellung das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie alle notwendigen Unterlagen in Original und Kopie mit.

Ausstellung von Reisepässen (für Antragsteller über 18 Jahre)

Die Gültigkeitsdauer des deutschen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Anträge für Reisepässe können nur persönlich nach Terminvereinbahrung im Vertretungsbüro gestellt werden.

Eine Antragstellung per Post ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich. Bei Antragstellung werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden und anschließend gleich wieder gelöscht werden.

Der Druck der Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 4 bis 6 Wochen.

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (129 kb)
  • zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
  • Ihre Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
  • bisheriger Reisepass (Datenseite mit Bild)
  • falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung
  • falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
  • falls zutreffend, Abmeldebestätigung von Ihrem innerdeutschen Wohnort, wenn ein solcher im Pass als Wohnsitz eingetragen ist
  • falls zutreffend, Ihre deutsche Promotionsurkunde, wenn Sie Ihren Doktorgrad im Pass eingetragen haben möchten
  • Erwachsene: 81,- € (zahlbar im Gegenwert von ca. 320 NIS)
  • Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass bereits beim Vertretungsbüro oder der Botschaft erhalten haben bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen. Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!

Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Reisepass für Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche (für Antragsteller unter 18 Jahre) gibt es zwei Arten von Pässen: Biometrische Pässe und Kinderreisepässe. Eine Erläuterung der Unterschiede finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass alle Passanträge persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung gestellt werden müssen.

Sofern Sie in Gaza wohnen, vereinbaren Sie einen Termin bitte telefonisch über unser Büro (08-282 5584).

Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen:

1) Biometrische Pässe: Europapässe können ab Geburt ausgestellt werden, spätestens jedoch ab dem 12. Lebensjahr. Wir empfehlen Europapässe zu beantragen, da die einfacheren Kinderreisepässe nicht in allen Ländern außerhalb der EU anerkannt sind. Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind gültig für 6 Jahre und werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt.

Gebühr: 58,50 € (zahlbar im Gegenwert von ca. 230 NIS)

2) Kinderreisepässe: Kinderreisepässe sind einfachere (nicht biometrische) Pässe und werden in der Regel innerhalb von 2 Tagen ausgestellt. Kinderreisepässe können für Kinder ausgestellt werden, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sind seit 2021 nur noch 1 Jahr gültig, eine Verlängerung ist möglich. Kinderreisepässe werden u.a. nicht für die visumfreie Einreise in die USA akzeptiert.

Gebühr: 26€ (zahlbar im Gegenwert von ca. 100 NIS)

Alle Pässe müssen persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung beantragt werden. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich. Eine Verlängerung von Ausweisen und Pässen jeder Art ist nicht mehr möglich. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Den bestehenden Pass/Kinderausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, wenn Sie dringend reisen müssen und der Pass noch gültig ist.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (137kb)
  • zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
  • Geburtsurkunde
  • bisheriger Reisepass/Kinderausweis (Datenseite mit Bild)
  • Reisepässe beider Elternteile (Datenseite mit Bild)
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • falls die Eltern bei Geburt nicht verheiratet waren, wird eine Vaterschaftsanerkennung benötigt
  • falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung
  • Einverständniserklärung des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird
  • falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
  • falls zutreffend, Abmeldebestätigung aus Deutschland

Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass bereits beim Vertretungsbüro oder der Botschaft erhalten haben bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen. Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!

Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Wohnortänderung im Pass

Anträge für Änderung Ihres Wohnortes in Ihrem Reisepass können nur persönlich nach Terminvereinbarung im Vertretungsbüro gestellt werden.

Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihren Reisepass oder Personalausweis im Original
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland
  • Adressnachweis (z.B. Mietvertrag oder Wasser/Gas/Stromrechnung)
  • Antrag auf Wohnortänderung (129kb)

Die Wohnortänderung im Reisepass ist kostenfrei.

Personalausweis

Seit 01.11.2022 können Sie auch den Elektronischen Personalausweis (Multifunktionskarte im Scheckkartenformat) beim Vertretungsbüro beantragen.
Bitte beachten Sie, dass der Elektronische Personalausweis als Reisedokument nicht für Reisen in alle Länder gültig ist. Eine Reise von und nach Israel, in die palästinensischen Gebiete oder nach Jordanien ist mit dem elektronischen Personalausweis ist nicht möglich. Für diese Reisen benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen deutschen Reisepass.

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