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Eintragung in das Wählerverzeichnis

Hand des Mannes auf dem Stimmzettel in die Wahlurne

Stimmzettel in die Wahlurne, © Colourbox.de

04.06.2024 - Artikel

Mit Blick auf die sich für vermutlich 23. Februar 2025 abzeichnenden Wahlen zum Deutschen Bundestag werden die im Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürger gebeten, den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bereits jetzt zu stellen.


Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar: https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html


Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich auf der Internetseite: https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/n/neuwahl.html

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