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Besitzt mein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?

Staatsangehörigkeitsausweis

Staatsangehörigkeitsausweis © Ute Grabowsky / photothek.net

10.01.2026 - Artikel


Besitzt mein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?

  • Sind Sie deutscher Staatsangehöriger bzw. deutsche Staatsangehörige?
  • Wurden Sie nach dem 31.12.1999 geboren?
  • Wurden Sie nicht in Deutschland, sondern im Ausland geboren?
  • Erwarten Sie ein Kind, welches ebenfalls nicht in Deutschland, sondern im Ausland geboren werden wird?
  • Haben Sie oder der andere Elternteil des Kindes eine weitere Staatsangehörigkeit (außer der palästinensischen Volkszugehörigkeit)?

Wenn Sie alle Fragen bejahen können, gilt für Sie folgendes:

Sie müssen innerhalb eines Jahres nach der Geburt Ihres Kindes einen Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland stellen. Zur Fristwahrung genügt es, den Antrag bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen.

Versäumen Sie diese Frist, hat Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben, wenn es eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt.

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