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FAQs zur Reisepassbeantragung
Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit der Beantragung von Reisepässen auftreten können. Vielleicht ist Ihre Frage ja bereits beantwortet.
Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, können Sie auch gern direkt mit uns Kontakt aufnehmen.
FAQ
Ein deutscher Reisepass kann nur deutschen Staatsangehörigen ausgestellt werden.
Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier. Sollten Sie auch nach Lektüre der Seite nicht sicher sein, ob Sie einen Pass beantragen können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Vertretungsbüro mit Informationen zur Staatsangehörigkeit Ihrer Eltern und Dokumenten, die diese Staatsangehörigkeit nachweisen.
In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ca. 6-8 Wochen - vorausgesetzt, Ihr Antrag ist vollständig und es müssen nicht zuvor noch Erklärungen zu geänderten Namen o.ä. abgegeben werden.
Die lange Bearbeitungszeit kommt dadurch zustande, dass die Pässe in Deutschland gedruckt werden. Die Auslandsvertretung hat keinen Einfluss auf die Dauer des Transports. Es ist möglich, beim Vertretungsbüro einen sogenannten 'Express-Pass' zu beantragen. Aufgrund des Transportwegs kommt dieser aber nicht erheblich früher an, als ein 'normaler' Reisepass.
Sollten Sie wegen einer dringenden Reise einen Reisepass schnell benötigen, können Sie einen sogenannten vorläufigen Reisepass beantragen. Dieser kann in der Regel (abhängig von Ihrem Wohnort) am gleichen Tag erteilt werden. Er ist jedoch nur ein Jahr gültig. Wir regen an, in diesem Fall gleichzeitig einen biometrischen Reisepass zu beantragen der (abhängig vom Alter des Antragstellers) sechs oder zehn Jahre gültig ist.
Reisepässe für Antragsteller unter 24 Jahren sind sechs Jahre gültig, für Antragsteller ab 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
Zweitpässe können nicht mehr als sechs Jahre gültig sein.
Ja, das müssen Sie.
Jeder Antrag muss durch das Vertretungsbüro neu und vollständig geprüft werden. Geprüft wird die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Vertretungsbüros, die Deutscheneigenschaft des Antragstellers und der Name, der in das Dokument eingetragen werden soll.
Aus Datenschutzgründen dürfen die Auslandsvertretungen persönliche Daten nur in sehr engem Rahmen speichern/aufbewahren. Aus diesem Grund müssen Sie die Unterlagen für jeden Antrag erneut vorlegen.
Sie können jederzeit eine Geburtsurkunde von dem Standesamt in Deutschland erhalten, das Ihre Geburt beurkundet hat.
In der Regel können Sie die Anforderung per E-Mail an das Standesamt senden. Sie werden dann aufgefordert werden, die Gebühr zu begleichen und erhalten dann die Urkunde. Die Kontaktdaten des Standesamts erhalten Sie, wenn Sie in einer Suchmaschine den Namen des Ortes, in dem Sie geboren wurden, mit dem Wort „Standesamt“ eingeben.
Wenn Sie nachweisen wollen, dass Sie aufgrund Ihrer Geburt in Deutschland nach dem 01.01.2000 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, müssen Sie einen 'Auszug aus dem Geburtenregister' beantragen, da nur dort die Staatsangehörigkeit eingetragen wird.
Die Verlängerung von Reisedokumenten ist nicht mehr möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin um ein neues Dokument zu beantragen.
Der vorläufige Reisepass und der Personalausweis werden nicht von allen Staaten zur Einreise anerkannt.
In den USA ist z.B. nur der biometrische Reisepass für die Einreise im Rahmen des Visa-Waiver-Programms anerkannt, im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland die Einreise mit dem Personalausweis nicht mehr möglich.
Alle Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Datum. Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, vorzeitig einen neuen Reisepass zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, aber so stark verändern kann, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.
Viele Staaten verlangen zudem, dass der Pass zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Andere, dass er nur bis über die Reise hinaus gilt, also die Rückreise noch komplett abdeckt.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor einer Reisebuchung unter Einreise und Zoll in den Reise- und Sicherheitshinweisen.
Die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich auch mit einem abgelaufenen Reisepass möglich; bitte beachten Sie jedoch, dass die Fluggesellschaft womöglich Ihre Mitnahme verweigert, wenn der deutsche Reisepass nicht gültig ist.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie einen Reiseausweis zur Rückkehr beantragen, der nur für Ihre Rückreise gültig ist.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Palästinensischen Gebieten haben, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dieser kann innerhalb kurzer Zeit erteilt werden, wenn Ihr Antrag vollständig ist. Die notwendigen Unterlagen sind die gleichen wie für einen biometrischen Reisepass. Damit Sie nicht nach kurzer Zeit wieder in die gleiche Situation kommen, sollten Sie gleichzeitig einen biometrischen Reisepass beantragen.
Sie müssen sich bei der nächsten Polizeistation eine Verlustbescheinigung holen. Danach können Sie einen neuen Reisepass beantragen. Informationen über die dafür vorzulegenden Unterlagen finden Sie hier.
Ja, das ist möglich. Sie müssen den bisherigen Reisepass zur Beantragung des neuen Passes mitbringen, Sie können ihn aber so lange behalten, bis Ihr neuer Reisepass angekommen ist. Zur Abholung des neuen Reisepasses bringen Sie dann den alten Pass mit.
Wenn Sie den alten Pass weiterhin brauchen, z.B. weil noch ein gültiges Visum im Pass ist, kann Ihnen der Pass entwertet wieder ausgehändigt werden.
Der Antrag auf Erteilung eines Reisepasses kann nur höchstpersönlich gestellt werden, Sie können niemanden bevollmächtigen.
Da für den biometrischen Reisepass Fingerabdrücke benötigt werden, müssen Sie auch persönlich zum Vertretungsbüro kommen.
Ja. Unabhängig vom Alter müssen auch Kinder und Babys zur Prüfung der Identität bei der Pass- bzw. Personalausweisbeantragung immer persönlich anwesend sein.
Ja. Bitte beachten Sie hierzu den Hinweis unten auf der
Grundsätzlich schon, aber nur, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und die Ausstellung bei der örtlich zuständigen Behörde nicht möglich ist. In dem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an; das Vertretungsbüro muss bei der örtlich zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen.
(§19 Absatz 4 Pass- bzw. §8 Absatz 4 Personalausweisgesetz)
Grundsätzlich müssen beide Eltern den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind stellen. Wenn ein Elternteil für den Antrag nicht anwesend sein kann, muss dieser sein Einverständnis in einem öffentlich beglaubigten Dokument erklären. Dieses Dokument muss dann bei Antragstellung vorgelegt werden.
Die Beglaubigung kann durch ein Gericht, einen Anwalt, in Deutschland durch einen Notar oder eine Behörde erfolgen. Es ist auch möglich, in Deutschland zur dortigen Passbehörde zu gehen und dort das Einverständnis zu erklären.
Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der bei Antragstellung abwesende Elternteil den Pass abholt und seine Genehmigung so im Nachhinein gibt.
Wenn es sich um einen Erstantrag zur Ausstellung eines deutschen Reisepasses handelt oder wenn in Ihrem neuen Pass (z.B. nach Heirat) ein anderer Name stehen soll als im bisherigen Pass, ist oftmals eine Namenserklärung erforderlich, da Ihr Name für den deutschen Rechtsbereich ggf. noch nicht feststeht. Senden Sie uns deshalb in solchen Fällen bitte zunächst eine E-Mail mit den Geburts- und Heiratsurkunden zu, damit wir Sie entsprechend beraten können. Dieser Schritt ist in der Regel auch notwendig, wenn für die Geschwisterkinder bereits deutsche Pässe ausgestellt wurden. Wir empfehlen, den Termin zur Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises in solchen Fällen erst nach diesem Schritt zu buchen. Wir versuchen damit, für Sie eine mehrfache Anreise zur Botschaft zu vermeiden.
Entfallen kann dieser Schritt auch bei der ersten Antragstellung, wenn Sie bereits eine deutsche Geburtsurkunde für das Kind oder eine deutsche Eheurkunde mit Eintrag eines gemeinsamen Ehenamens oder eine deutsche Namenserklärung besitzen, wenn das Kind den Namen der ledigen Mutter erhalten soll oder wenn sich Ihr Familienname seit der Einbürgerung nicht geändert hat.
Weitere Hinweise zum Namensrecht
Hier finden Sie eine Übersicht über die Gebühren für deutsche Ausweisdokumente, die zum aktuellen Wechselkurs des Vertretungsbüros in Schekel (ILS) zu entrichten sind. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr in Euro (€) festgelegt ist und nur in bar angenommen wird.
| Dokumentenart / Leistung | Gebühr |
| Reisepass unter 24 Jahre | 68,50€ |
| Reisepass über 24 Jahre | 101,00€ |
| Expressgebühr (zusätzlich zur Grundgebühr) | 32,00€ |
| 48 Seiten im Pass (zusätzlich zur Grundgebühr) | 22,00€ |
| vorläufiger Reisepass | 70,00€ |
| Wohnortänderung (Reisepass/ Personalausweis) | gebührenfrei |
| Personalausweis unter 24 Jahre | 63,80€ |
| Personalausweis über 24 Jahre | 78,00€ |
Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird in Einzelfällen ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem vorläufigen Reisepass nicht visumfrei z.B. in die USA einreisen können. Weitere Informationen, in welche Länder Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen können, finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts.
Personalausweis
Auch Ihren Elektronischen Personalausweis (Multifunktionskarte im Scheckkartenformat) können Sie beim Vertretungsbüro beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Elektronische Personalausweis als Reisedokument nicht für Reisen in alle Länder gültig ist. Eine Reise von und nach Israel/Palästinensische Gebiete mit dem elektronischen Personalausweis ist nicht möglich.
Wohnortänderung
Die Eintragung eines neuen Wohnortes in Ihren Reisepass oder Personalausweis können Sie persönlich kostenfrei an der Botschaft erledigen.
Mitzubringen sind: Ihr Reisepass, Abmeldebescheinigung aus Deutschland (bei Zuzug aus Deutschland oder wenn der deutsche Wohnort noch im Pass steht), Adressnachweis für die Palästinensischen Gebiete (z.B. Strom-/Wasser-Rechnung).
Bitte buchen Sie auch hierfür einen Termin.
Antragsformular Wohnortänderung
(Application form change of place of residence)