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Liste von vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern in den Palästinensischen Autonomiegebieten

19.02.2025 - Artikel

Wir übernehmen keine Haftung für die durch das palästinensische Justizministerium bereitgestellte Liste der Übersetzerinnen und Übersetzer.

Durch das Vertretungsbüro können grundsätzlich keine Übersetzungen gefertigt oder beglaubigt werden.

Es gibt in den Palästinensischen Gebieten beeidigte Übersetzer.

Palästinensische Übersetzer werden durch das Justizministerium vereidigt.

Der folgende Link führ zur Übersetzerliste des palästinensischen Justizministeriums: https://moj.pna.ps/en/our-legal-community/translators

Sie können Übersetzungen für Ihre Anträge bei jedem in Deutschland oder in den Palästinensischen Gebieten vereidigten Übersetzer anfertigen lassen.

Dieser Link dient lediglich als Orientierung. Das Vertretungsbüro empfiehlt keine Übersetzer und führt auch keine Listen. Das Vertretungsbüro übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen. Das Vertretungsbüro überprüft keine fachliche Eignung. Bei Verwendung dieser Übersetzungen in Deutschland steht es den deutschen Behörden bzw. sonstigen Stellen frei, ob sie diese akzeptieren oder auf in Deutschland zugelassene Übersetzer bestehen. Ob die in den Palästinensischen Gebieten erfolgte Übersetzung in Deutschland anerkannt wird, klären Sie bitte mit der deutschen Stelle, der diese Übersetzung vorgelegt werden soll.

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