Hinweise zur Beauftragung Dritter für die Antragstellung
Beauftragung von Dritten für die Antragstellung
Externe Hilfe für die Antragstellung in Anspruch zu nehmen ist nicht verboten, auch nicht von anderen Anbietern als VFS Global.
Beachten Sie jedoch dabei, dass Sie in jedem Fall, auch bei VFS Global, selbst für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen verantwortlich sind. Es ist zu beobachten, dass nicht jede Agentur seriös arbeitet. Teilweise werden den Kunden gefälschte Dokumente verschafft oder bei deutschen Institutionen (z.B. Universitäten) gefälschte Dokumente eingereicht. Dies führt zwangsläufig zu einer Ablehnung des Antrags.
Die Visastelle arbeitet, abgesehen von VFS Global, nicht mit externen Agenturen zusammen. Externe Berater haben keinen Einfluss auf die Entscheidung Ihres Antrags, auch nicht VFS Global.
Der Antragsprozess ist so gestaltet, dass jeder Antragsteller ihn von der Terminbuchung bis zur Entgegennahme des Passes selbst durchführen kann. Dabei fallen neben Visumsgebühren, Servicegebühren von VFS Global und ggf. Kurierkosten keine weiteren Zahlungen an.
(Was kostet ein Schengen-Visum? Siehe FAQ)