Welcher Sprachnachweis muss bei Anträgen zum Ehegattennachzug vorgelegt werden?
Ausländer, die zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu ihrem deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet nachziehen möchten, müssen vor der Einreise ins Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
Bei der Beantragung des Visums für den Ehegattennachzug sind diese einfachen Sprachkenntnisse grundsätzlich dadurch nachzuweisen, dass eines der folgenden Zertifikate eingereicht wird:
- „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts e.V.
- „Start Deutsch 1“ der Telc gGmbH
- „Grundstufe Deutsch 1“ des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
- „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V.
In den Palästinensischen Gebieten kann das Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts erworben werden.
In manchen Fällen muss kein Nachweis einfacher Sprachkenntnisse vorgelegt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf diesem Merkblatt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: Sprachnachweis für Ehegattennachzug (168KB)