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Hier finden Sie Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsrecht
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach § 5 StAG
Einbürgerung von NS-Verfolgten und ihren Abkömmlingen
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden (§ 4 Abs. 4 StAG)
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